
Stellungnahme
Berlin, 21.04.2026
Entwurf eines ersten Unternehmensstatistikreformgesetz (1. UStatRefG)
Der Deutsche Tourismusverband (DTV) und der Deutsche Heilbäderverband (DHV) danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf eines Ersten Unternehmensstatistikreformgesetzes.
Der Deutsche Tourismusverband (DTV) und der Deutsche Heilbäderverband (DHV) sehen die in Artikel 9 1. UStatRefG geplante Streichung der in § 3 des Beherbergungsstatistikgesetzes genannten Erhebungsbereiche „Schulungsheime“ sowie „Vorsorge- und Rehabilitationskliniken“ äußerst kritisch und alarmierend.
Die Erhebung von Übernachtungszahlen in diesen Bereichen stellt eine zentrale Grundlage für die Bewertung touristischer Entwicklungen dar. Insbesondere Übernachtungen in Schulungsheimen sowie Vorsorge- und Rehabilitationskliniken sind eine wichtige touristische Steuerungsgröße. Sie entfalten erhebliche regionale Wirkung und sind wirtschaftlich relevant. Eine Streichung dieser Daten hätte zur Folge, dass die amtliche Statistik die tatsächliche touristische Nachfrage nicht mehr realitätsgetreu abbildet.
Wir haben Verständnis für Entlastungsvorhaben. Allerdings hätten zumindest zwingend Alternativen vorgelegt werden müssen, wie die erforderlichen Daten zur Bewertung touristischer Entwicklungen bei Übernachtungen in Schulungsheimen sowie Vorsorge- und Rehabilitationskliniken auf andere Weise ermittelt werden sollen.
Regelungsvorschlag:
Daher empfehlen wir, Artikel 9 des ersten Unternehmensstatistikreformgesetz (1. UStatRefG) vollständig aus dem Gesetzentwurf zu streichen.
Die im Entwurf angenommene Bürokratieentlastung in Höhe von jährlich 273.000 Euro steht aus unserer Sicht in keinem angemessenen Verhältnis zu den enormen Kosten und negativen Auswirkungen, die eine Streichung der Erhebungsbereiche „Schulungsheime“ sowie „Vorsorge- und Rehabilitationskliniken“ mit sich bringen würde. Es ist davon auszugehen, dass der Aufwand zur Kompensation der wegfallenden Daten – etwa durch eigene Erhebungen auf kommunaler oder regionaler Ebene – die angenommene Entlastung deutlich übersteigen wird.
Begründung:
1. Verfälschung wichtiger Kennzahlen
Zentrale Kennzahlen im Tourismus würden sich deutlich verändern. Hierzu zählen unter anderem eine sinkende durchschnittliche Aufenthaltsdauer, eine geringere Bettenauslastung sowie rückläufige Ankunfts- und Übernachtungszahlen. Es könnten sich zudem in betroffenen Orten und Destinationen saisonale Muster verschieben, da Reha-Aufenthalte weniger saisonabhängig sind. Diese Veränderungen wären nicht Ausdruck realer Entwicklungen, sondern ausschließlich statistisch bedingt. So wäre beispielsweise der seit Jahren boomende Gesundheitstourismus weniger sichtbar und die Vergleichbarkeit zwischen den Regionen mit unterschiedlichen Schwerpunkten wird deutlich schwieriger. Es entsteht eine Teilrealität, die wir aktuell mit Erweiterung der Daten um den grauen Markt versuchen zu reduzieren. Beispielsweise würden in Schleswig-Holstein fast 10 Prozent der Übernachtungen entfallen. Im Jahr 2025 wurden in Bayern knapp 103 Mio. Übernachtungen in Betrieben ab 10 Betten erfasst. Davon entfielen 3,9 Mio. Übernachtungen auf Erholungs-, Ferien- und Schulungsheime sowie 8 Mio. Übernachtungen auf Vorsorge- und Rehakliniken. Damit würden rund 12 % der bislang erfassten Übernachtungen künftig statistisch entfallen. Die amtliche Tourismusstatistik würde damit einen erheblichen Teil des tatsächlichen Gästeaufkommens nicht mehr abbilden.
2. Finanzieller Schaden durch Anpassung bestehender Kennzahlensysteme
Es wäre eine umfassende Anpassung bestehender Kennzahlensysteme erforderlich. KPIs in internen wie externen Reportings, Kennzahlenberichte, Verwendungsnachweise, Förderprogramme und auch zentrale Instrumente der Unternehmenssteuerungsinstrumente (z.B. BSC) müssten überarbeitet werden. Auch hier entstünde ein erheblicher Mehraufwand, insbesondere zur Erklärung scheinbarer Einbrüche. Der Zeitreihenbruch führt zu einer eingeschränkten Vergleichbarkeit. In Teilen können die Statistiken zwar rückwirkend neu erstellt werden – bei den Schulungsheimen wird aber nur ein Teil der Kategorie entfernt und somit werden Vergleiche nach Betriebsarten nicht rückwirkend möglich. Zudem bilden viele Übernachtungszahlen eine wesentliche Grundlage für Finanzierungsmechanismen, Budgetberechnungen und Förderanträge. Eine Verzerrung dieser Daten hätte unmittelbare Auswirkungen auf finanzielle Steuerungsprozesse. Insbesondere in Heilbädern und Kurorten machen Übernachtungen in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen häufig den überwiegenden Anteil der amtlich erfassten Übernachtungen aus. Deren Herausnahme würde daher nicht nur die Kennzahlen erheblich verzerren, sondern in einzelnen Ländern auch Sonderzuweisungen wie den Sonderlastenausgleich oder den sogenannten „Bäderpfennig“ einbrechen lassen. Zudem bestehen Datenlücken, beispielsweise im Bereich der Tagesgäste, die zu zusätzlichem Erhebungsaufwand auf kommunaler Ebene führen. Eine weitere Reduktion der Datengrundlage würde diesen Trend verstärken. Bei Förderanträgen würden zudem relevante Daten zur touristischen Relevanz von Infrastrukturvorhaben fehlen.
Beispiel Rheinland-Pfalz: Die durchschnittlichen Aufenthaltsdauern in den Vorsorge- und Rehakliniken liegen bei 23,8 Tagen und sind damit die höchsten im ganzen Bundesland. Das wirkt sich positiv auf die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Rheinland-Pfalz aus. Die Übernachtungsstatistik ist die Grundlage für die Erhebung eines Gästebeitrags in den Kommunen, welche auch von Patienten und Gästen der Vorsorge- und Rehakliniken gezahlt werden. Der drohende Einnahmeausfall in Millionenhöhe hätte angesichts der angespannten Haushaltslage insbesondere bei Kurorten die Schließung von kostenintensiven, kurortspezifischen Einrichtungen wie Thermen, Kurparks, Heilstollen, Gradierbauten etc. zur Folge. Neuinvestitionen in touristische Projekte würden gestrichen. Es droht ein Sterben der Kurorte. Bisher wurden Vorsorge- und Rehakliniken in die Entwicklung der Kurorte stets mit einbezogen und auf Grundlage der Beherbergungsstatistik Entscheidungsgrundlagen für Infrastruktur- und Mobilitätsprojekte getroffen, welche die Klinikstandorte langfristig stärken. Sollte das in Zukunft wegfallen, geht damit Bedeutungsverlust, Abwanderung von Ärzteschaft und Fachpersonal, welcher ganze Regionen betrifft, einher. Die hiermit entstehenden Einnahmeausfälle müssten durch Bund und Land ausgeglichen werden, oder würden andere Finanzierungsquellen betreffen, die wiederum gewerbliche Unternehmen beträfen (Gewerbesteuer etc.). Die Verhandlungen der Kommunen mit den Vorsorge- und Rehakliniken über diese wichtigen Beiträge werden vor Ort auf Grundlage der Übernachtungsstatistik geführt. Sollte die Erfassung dieser Übernachtungen in der Statistik wegfallen, befürchten wir eine Klagewelle der Vorsorge- und Rehakliniken gegen diese Beitragserhebung, da sie sich nicht mehr als Teil der touristischen Übernachtungen sehen.
Beispiel Sauerland: Zahlreiche Kurorte wie Bad Sassendorf generieren Übernachtungen maßgeblich in Reha-Kliniken. Die Beitragsberechnung als staatlich anerkannter Bäderort würde mit der Herausnahme der Berichtspflicht massiv beeinträchtigt. Das Beitragsaufkommen für die DMO würde sich erheblich reduzieren. Zudem würde sich eine unnötige Grundsatzdiskussion entfachen, ob der Gesundheitstourismus überhaupt touristisch ist. Allein für Tourismus NRW würde dies bei 6,1 Mio. Übernachtungen in Reha- und Vorsorgekliniken eine Reduktion der Beiträge um etwa 73.000 Euro bedeuten.
3. Tourismusdefinition der Vereinten Nationen
Eine statistische Herausnahme würde der Tourismusdefinition der Vereinten Nationen widersprechen. Die UNWTO definiert Tourismus als Reisen und Aufenthalte von Personen außerhalb ihrer gewohnten Umgebung für Freizeit-, Geschäfts- oder andere Zwecke. Zwecke der Reisen sind Freizeit, Erholung, Urlaub, Geschäftsreisen, Konferenzen und eben auch Gesundheitszwecke. Dabei handelt es sich um eine Aktivität, die wirtschaftliches Wachstum, internationale Verständigung und nachhaltige Entwicklung fördert. Damit gehören Übernachtungen in Schulungsheimen sowie in Vorsorge- und Rehabilitationskliniken klar zum Tourismus.
4. Europarechtlicher Kontext und Gestaltungsspielraum
Die Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 rechtfertigt die Streichung der Erhebungsbereiche „Schulungsheime“ sowie „Vorsorge- und Rehabilitationskliniken“ nicht. Die Verordnung regelt ausschließlich die einheitliche Klassifikation wirtschaftlicher Tätigkeiten innerhalb der Europäischen Union. Sie trifft hingegen keine Vorgaben zur konkreten Ausgestaltung nationaler Tourismus- oder Beherbergungsstatistiken. Insbesondere verpflichtet sie die Mitgliedstaaten nicht, die Erhebung touristischer Kennzahlen ausschließlich auf bestimmte Wirtschaftszweige zu beschränken. Vor diesem Hintergrund besteht ein nationaler Gestaltungsspielraum, der es erlaubt und aus fachlicher Sicht geboten erscheinen lässt, auch solche Einrichtungen in die Beherbergungsstatistik einzubeziehen, die zwar nicht dem Gastgewerbe im engeren Sinne zugeordnet sind, jedoch in erheblichem Umfang Übernachtungen mit entsprechenden regionalen und wirtschaftlichen Hebeleffekten generieren. Eine strikte Orientierung an der Wirtschaftszweigklassifikation würde daher nicht europarechtlich erzwungen, sondern eine selbstgewählte Einschränkung der Aussagekraft der amtlichen Statistik darstellen.
In der Gesamtschau ist festzustellen, dass die zu erwartenden negativen Effekte für Statistik, Planung, Steuerung und wirtschaftliche Entwicklung – insbesondere im ländlichen Raum – erheblich sind. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie nachdrücklich, von der Streichung der Erhebungsbereiche „Schulungsheime“ sowie „Vorsorge- und Rehabilitationskliniken“ abzusehen.