Heilquellen umfassend schützen

Anlässlich der Beratungen im Bundestag und Bundesrat zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzespaket zum Fracking fordert der Deutsche Heilbäderverband e.V. einen umfassenden Schutz der Heilquellen.

Fast die Hälfte der im Deutschen Heilbäderverband organisierten Heilbäder und Kurorte sind als Mineral-/Thermalheilbad oder als Kurorte mit Heilquellenkurbetrieb staatlich prädikatisiert. Die namensgebende Artbezeichnung der Heilbäder und Kurorte basiert auf der kurmedizinischen Anwendbarkeit von Heilwässern und/oder Heilgasen aus ortsgebundenen Quellen oder Bohrungen, die vorgängig wasserrechtlich meist als Heilquellen anerkannt wurden. Diese ortsspezifischen Heilmittel sind aufgrund ihrer chemischen Zusammensetzung, ihrer physikalischen Eigenschaften oder nach der Erfahrung geeignet, bei unterschiedlichen Krankheitsbildern zu Heilzwecken zu dienen.

„Das im Wasserhaushaltsgesetz angedachte generelle Verbot von Fracking-Maßnahmen zur unkonventionellen Gasförderung im Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten sowie in Einzugsgebieten von Talsperren und natürlichen Seen, die der Trinkwassergewinnung dienen, ist grundsätzlich zu begrüßen“, erklärt der Geschäftsführer des Deutschen Heilbäderverbandes, Rolf von Bloh. „Es greift jedoch zu kurz.“

Wasser- und Heilquellenschutzgebiete sind bundesweit nicht einheitlich ausgewiesen. Insbesondere für viele der in Heilbädern genutzten Mineral- und Thermalwässer, einschließlich staatlich anerkannter Heilquellen, sind keine entsprechenden Schutzgebiete fachlich ausgewiesen und rechtswirksam festgesetzt. Auch sind bestehende Heilquellenschutzgebiete zum Teil nicht ausreichend dimensioniert, um Beeinträchtigungen durch Fracking sicher ausschließen zu können. Ebenfalls wurden für zahlreiche staatlich anerkannte Heilquellen, die aus tieferen Grundwasservorkommen stammen, keine Heilquellenschutzgebiete festgesetzt, da bisher die Mächtigkeit und die Beschaffenheit der geologischen Überdeckung des genutzten Grundwasserleiters als hinreichender Schutz gegen oberflächennahe Einwirkungen angesehen wurde. Außerdem sind für therapeutische Nutzungen von Solen für Wellness- und Badezwecke sowie balneologisch genutzte Thermalwässer keine Schutzgebiete ausgewiesen. „Daher muss gelten: Keine Erlaubnis zur Gewässerbenutzung in Gebieten, in denen natürliche Heilwasservorkommen zum Trinken, Baden oder Inhalieren gewonnen werden“, so von Bloh.

Darüber hinaus weist der Geschäftsführer des Deutschen Heilbäderverbandes darauf hin, dass Wasser aus Heilquellen keine Lebensmittel sind, sondern den Status eines Arzneimittels innehaben. Heilwässer bedürfen daher der expliziten Erwähnung im Gesetz und zwar als bundeseinheitliche Regelung im Wasserhaushaltsgesetz. „Eine Länderklausel, die zu einem Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen führen würde, halte ich für inakzeptabel“, so von Bloh.

Der Deutsche Heilbäderverband fordert, den Schutz der natürlichen Heilmittel, Heilwässer und Heilgase, auf eine Ebene mit dem Schutz der öffentlichen Trinkwasserversorgung und dem Schutz des Wassers für Lebensmittelbetriebe zu stellen. Der im Gegensatz zu Geothermie-Tiefbohrungen mit Fracking-Technik (Hot Dry Rock) bei der Schiefergaserkundung und -erschließung übliche Einsatz von zum Teil toxischen Chemikalien birgt für die genannten schützenswerten Wässer, insbesondere die Heilwässer und Heilgase, auch bei sorgfältiger Beachtung aller Vorschriften und Befolgung von Auflagen hohe Risiken.

„Wir warnen daher davor, unterirdische Wasservorkommen in ihrer Reinheit und Urspünglichkeit durch neue Energieträger aufs Spiel zu setzen“, so Rolf von Bloh weiter. Eine Schädigung ortsgebundener Heilmittel sowie anderer Wasservorkommen, die die Lebensgrundlage künftiger Generationen repräsentieren, durch Fracking wäre irreversibel. „Aus Sicht des Deutschen Heilbäderverbandes muss dem Schutz der Gesundheit, der Umwelt und insbesondere der ortsgebundenen Heilmittel absolute Priorität eingeräumt werden“, fordert von Bloh abschließend.