Rigide Bewilligungspraxis bei Mutter/Vater-Kind-Kuren

08.12.2011 DHV-Präsident, Dr. Gerd Müller, prangert weiterhin die rigide Bewilligungspraxis der Krankenkassen bei Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen an

Die aktuelle statistische Auswertung der Ablehnungen/Widersprüche der Beratungsstellen im Verbund des Müttergenesungswerkes zum 1. Halbjahr 2011 belegt erneut, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Im Vergleich zum 1. Halbjahr im vergangenen Jahr ist die Zahl der Ablehnungen bei den meisten Krankenkassen nochmals gestiegen und erreicht bis zu 50 Prozent. Nach wie vor wurden die daraufhin eingelegten Widersprüche in mehr als jedem zweiten Fall erfolgreich beschieden, was die Objektivität der Kassenentscheidungen erheblich in Frage stellt. „Damit kommen die Kassen bei Mutter-/Vater-Kind-Kuren ihrer gesetzlichen Verpflichtung nicht nach“, so der DHV-Präsident.

Bereits im Sommer dieses Jahres hatte der Bericht des Bundesrechnungshofes offen gelegt, dass die Bewilligungspraxis der Krankenkassen bei Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Der Bundesminister für Gesundheit, Daniel Bahr, MdB, hatte daraufhin sowohl den GKV-Spitzenverband als auch den Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes aufgefordert, die Entscheidungen der Krankenkassen transparenter zu gestalten sowie die Bewilligungspraxis konstruktiv zu verbessern. Bis spätestens Ende dieses Jahres sollten diese Vorgaben umgesetzt werden.

DHV-Präsident, Dr. Gerd Müller, fordert die Krankenkassen auf: „Bei medizinischer Notwendigkeit sind Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen zu gewähren. Ihre Durchführung ist im Rahmen einer erfolgreichen Prävention und Rehabilitation unerlässlich. Die Bewilligungspraxis der Kasse ist dringend zu überprüfen.“


Die aktuelle Statistik des Müttergenesungswerkes finden Sie unter: http://www.muettergenesungswerk.de/cms/uploads/468/Beratungsstellenstatistik%201.%20HJ%202011.pdf
Die Pressemitteilung zum Download (PDF):