10.06.2011
DHV Präsident Dr. Gerd Müller verstärkt Kritik an Krankenkassen:
Sparen zu Lasten von Müttern und Kindern ist gesetzeswidrig und unsozial.
Der Präsident des Deutschen Heilbäderverbandes (DHV) e.V., Dr. Gerd Müller, erklärt zum Bericht des Bundesrechnungshofes über die Prüfung von Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen nach §§ 23, 24 SGB V: „Der Bericht des Bundesrechnungshofes bestätigt die vom DHV geäußerte Kritik, nach der die Bewilligungspraxis der Krankenkassen bei Mutter-/Vater-Kind-Kuren nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht.“
Der dem Haushaltsausschuss des Bundestages in dieser Woche übermittelte Bericht des Bundesrechnungshofes zur Situation der Mutter-Vater-Kind-Kuren bestätigt, dass die Bewilligungspraxis der Krankenkassen nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Der Bericht hält fest, dass zum einen die Krankenkassen ihrer gesetzlichen Statistikpflicht nicht nachkommen und zum anderen die Verwaltungspraxis der Krankenkassen bei der Bewilligung und Ablehnung der Anträge von Mutter-/Vater-Kind-Kuren nicht transparent ist – ja schlimmer noch, der Eindruck der Willkür entstehe.
Seit 2007 gehören Mutter-/Vater-Kind-Kuren zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen. Mütter und Väter haben nach § 24 Abs. 1 SGB V einen Anspruch auf eine aus medizinischen Gründen erforderliche Vorsorgeleistung. Ziel einer solchen Kur ist, die gesundheitliche Belastung der Eltern zu mindern. Im Wesentlichen resultierte die Belastungssituation aus der Stellung als Elternteil eines oder mehrerer Kinder, welche tatsächlich erzogen bzw. betreut werden. Dabei spielen vor allem psychosoziale Faktoren eine große Rolle. Obwohl die Krankenkassen beim Vorliegen medizinischer Indikation verpflichtet sind, eine Eltern-Kind-Kur zu gewähren, wird jeder dritte Antrag abgelehnt. Hiergegen erhebt DHV-Präsident, Dr. Gerd Müller, schwere Vorwürfe. „Die Kassen in Deutschland sparen immer drastischer bei den Leistungen für Eltern-Kind-Kuren“, so der DHV-Präsident.
Aus den Zahlen des Müttergenesungswerkes für das Jahr 2010 tat sich insbesondere die KKH-Allianz mit 62 Prozent Ablehnungen als trauriger Spitzenreiter hervor, gefolgt von der Barmer mit 42 Prozent sowie der TK und der DAK mit jeweils 34 Prozent (vgl. Pressemeldung des DHV vom 5. Mai 2011). Zugleich meldet die KKH-Allianz für das erste Quartal dieses Jahres eine Überschussexplosion von 31 Millionen Euro. „Das hat nichts mehr mit seriösem und solidem Wirtschaften einer Krankenkasse vor dem Hintergrund von schwierigen Rahmenbedingungen zu tun. Hier werden die Rechtsansprüche der Eltern missachtet“, so Dr. Müller. Erschwerend komme hinzu, dass sich die Krankenkassen aus Beitrags- und Steuermitteln finanzieren. DHV-Präsident Dr. Gerd Müller: „Die Kassen sanieren sich auf dem Rücken betroffener Familien. Das darf nicht länger hingenommen werden.“
Sparen zu Lasten von Müttern und Kindern ist gesetzeswidrig und unsozial.
Der Präsident des Deutschen Heilbäderverbandes (DHV) e.V., Dr. Gerd Müller, erklärt zum Bericht des Bundesrechnungshofes über die Prüfung von Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen nach §§ 23, 24 SGB V: „Der Bericht des Bundesrechnungshofes bestätigt die vom DHV geäußerte Kritik, nach der die Bewilligungspraxis der Krankenkassen bei Mutter-/Vater-Kind-Kuren nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht.“
Der dem Haushaltsausschuss des Bundestages in dieser Woche übermittelte Bericht des Bundesrechnungshofes zur Situation der Mutter-Vater-Kind-Kuren bestätigt, dass die Bewilligungspraxis der Krankenkassen nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Der Bericht hält fest, dass zum einen die Krankenkassen ihrer gesetzlichen Statistikpflicht nicht nachkommen und zum anderen die Verwaltungspraxis der Krankenkassen bei der Bewilligung und Ablehnung der Anträge von Mutter-/Vater-Kind-Kuren nicht transparent ist – ja schlimmer noch, der Eindruck der Willkür entstehe.
Seit 2007 gehören Mutter-/Vater-Kind-Kuren zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen. Mütter und Väter haben nach § 24 Abs. 1 SGB V einen Anspruch auf eine aus medizinischen Gründen erforderliche Vorsorgeleistung. Ziel einer solchen Kur ist, die gesundheitliche Belastung der Eltern zu mindern. Im Wesentlichen resultierte die Belastungssituation aus der Stellung als Elternteil eines oder mehrerer Kinder, welche tatsächlich erzogen bzw. betreut werden. Dabei spielen vor allem psychosoziale Faktoren eine große Rolle. Obwohl die Krankenkassen beim Vorliegen medizinischer Indikation verpflichtet sind, eine Eltern-Kind-Kur zu gewähren, wird jeder dritte Antrag abgelehnt. Hiergegen erhebt DHV-Präsident, Dr. Gerd Müller, schwere Vorwürfe. „Die Kassen in Deutschland sparen immer drastischer bei den Leistungen für Eltern-Kind-Kuren“, so der DHV-Präsident.
Aus den Zahlen des Müttergenesungswerkes für das Jahr 2010 tat sich insbesondere die KKH-Allianz mit 62 Prozent Ablehnungen als trauriger Spitzenreiter hervor, gefolgt von der Barmer mit 42 Prozent sowie der TK und der DAK mit jeweils 34 Prozent (vgl. Pressemeldung des DHV vom 5. Mai 2011). Zugleich meldet die KKH-Allianz für das erste Quartal dieses Jahres eine Überschussexplosion von 31 Millionen Euro. „Das hat nichts mehr mit seriösem und solidem Wirtschaften einer Krankenkasse vor dem Hintergrund von schwierigen Rahmenbedingungen zu tun. Hier werden die Rechtsansprüche der Eltern missachtet“, so Dr. Müller. Erschwerend komme hinzu, dass sich die Krankenkassen aus Beitrags- und Steuermitteln finanzieren. DHV-Präsident Dr. Gerd Müller: „Die Kassen sanieren sich auf dem Rücken betroffener Familien. Das darf nicht länger hingenommen werden.“
