14.06.2011
Erleichterter Erwerb der Bezeichnung Kur- bzw. Badearzt
Der 114. Deutsche Ärztetag hat den Landesärztekammern die Empfehlung ausgesprochen, den Erwerb der Bezeichnung Kur- bzw. Badearzt zu erleichtern. Ärztinnen und Ärzte, die den 240-Stunden-Kurs für den Erwerb der Zusatzbezeichnung „Physikalische Therapie und Balneologie“ absolviert haben, sollen danach die Bezeichnung „Kur- bzw. Badearzt“ direkt erwerben können. Damit kann die Weiterbildung berufsbegleitend erfolgen.
„Ich bin davon überzeugt, dass diese Erleichterung in der Weiterbildungsordnung mit dazu beitragen wird, mehr Ärztinnen und Ärzte für diese Weiterbildung zu gewinnen“, erklärt der Präsident des Deutschen Heilbäderverbandes e.V. (DHV), Dr. Gerd Müller. In Zukunft könnte die Versorgung durch Kur- und Badeärzte in den Heilbädern und Kurorten damit sichergestellt werden, so der DHV-Präsident weiter.
Grundlage dieser Weichenstellung in der Weiterbildungsordnung war das Gespräch zwischen dem DHV-Präsidenten und dem ehemaligen Präsidenten der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, Ende vergangenen Jahres. Im Gespräch schilderte der DHV-Präsident gemeinsam mit Vorstandsvertretern des Verbandes der Deutschen Badeärzte (VDB) eindringlich die derzeitige Situation der Heilbäder und Kurorte, die immer größere Kraftanstrengungen vornehmen müssen, Ärztinnen und Ärzte für die Weiterbildung und damit den für die Prädikatisierung der Heilbäder und Kurorte wichtigen Badearzt zu gewinnen. In den vergangenen Jahren war ein stetiger Rückgang der ambulant tätigen Kurärzte zu verzeichnen. Gerne erklärte der damalige Präsident der Bundesärztekammer daher seine Zustimmung zur Änderung. „Für die kooperative Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer in der Sache danke ich dem ehemaligen Präsidenten der Bundesärztekammer sehr herzlich und freue mich zugleich, die gute Zusammenarbeit mit dem neuen Präsidenten im Amt, Dr. Frank Ulrich Montgomery, weiter fortzusetzen“, so Dr. Müller abschließend.
Der 114. Deutsche Ärztetag hat den Landesärztekammern die Empfehlung ausgesprochen, den Erwerb der Bezeichnung Kur- bzw. Badearzt zu erleichtern. Ärztinnen und Ärzte, die den 240-Stunden-Kurs für den Erwerb der Zusatzbezeichnung „Physikalische Therapie und Balneologie“ absolviert haben, sollen danach die Bezeichnung „Kur- bzw. Badearzt“ direkt erwerben können. Damit kann die Weiterbildung berufsbegleitend erfolgen.
„Ich bin davon überzeugt, dass diese Erleichterung in der Weiterbildungsordnung mit dazu beitragen wird, mehr Ärztinnen und Ärzte für diese Weiterbildung zu gewinnen“, erklärt der Präsident des Deutschen Heilbäderverbandes e.V. (DHV), Dr. Gerd Müller. In Zukunft könnte die Versorgung durch Kur- und Badeärzte in den Heilbädern und Kurorten damit sichergestellt werden, so der DHV-Präsident weiter.
Grundlage dieser Weichenstellung in der Weiterbildungsordnung war das Gespräch zwischen dem DHV-Präsidenten und dem ehemaligen Präsidenten der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, Ende vergangenen Jahres. Im Gespräch schilderte der DHV-Präsident gemeinsam mit Vorstandsvertretern des Verbandes der Deutschen Badeärzte (VDB) eindringlich die derzeitige Situation der Heilbäder und Kurorte, die immer größere Kraftanstrengungen vornehmen müssen, Ärztinnen und Ärzte für die Weiterbildung und damit den für die Prädikatisierung der Heilbäder und Kurorte wichtigen Badearzt zu gewinnen. In den vergangenen Jahren war ein stetiger Rückgang der ambulant tätigen Kurärzte zu verzeichnen. Gerne erklärte der damalige Präsident der Bundesärztekammer daher seine Zustimmung zur Änderung. „Für die kooperative Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer in der Sache danke ich dem ehemaligen Präsidenten der Bundesärztekammer sehr herzlich und freue mich zugleich, die gute Zusammenarbeit mit dem neuen Präsidenten im Amt, Dr. Frank Ulrich Montgomery, weiter fortzusetzen“, so Dr. Müller abschließend.
