19.05.2011
DHV begrüßt die Pläne der Bundesregierung zu einem neuen Patientenrechtegesetz.
Im Koalitionsvertrag hatten die Regierungsparteien vereinbart, den Schutz der Patienten zu verbessern und Patientenrechte durch eine gesetzliche Regelung verständlich und nachvollziehbar zu gestalten. Das Bundesministerium für Justiz (BMJ) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) arbeiteten hierzu ein gemeinsames Eckpunktepapier aus. Der Vizepräsident des Deutschen Heilbäderverbandes e.V. (DHV), Senator e.h. Professor Rudolf Forcher, nahm an der Anhörung im BMJ neben weiteren Vertretern anderer Verbände teil und erklärte, dass der DHV die Ausarbeitung eines Patientenrechtegesetzes grundsätzlich begrüßt.
Im Eckpunktepapier von BMJ und BMG ist zur Stärkung der Patientenrechte vorgesehen, dass Sanktionen bei Verletzung von Verfahrensvorschriften eingeführt werden sollen. Verschiedene Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, wie medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen, bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Krankenkassen. Diese Bewilligungsverfahren sollen durch Festlegung gesetzlicher Fristen für alle bei den Krankenkassen zu beantragenden Leistungen beschleunigt werden. „Eine solche Regelung wäre ein großer Gewinn für die Patientinnen und Patienten“, erklärt der DHV-Vizepräsident Professor Forcher. Er verweist dabei auf die immer wieder zu langwierigen Antragsverfahren. Auch gelte es, das im Sozialgesetzbuch IX verankerte Wunsch- und Wahlrecht einzufordern und das Gewähren von Pflichtleistungen zu beachten. Bei Anträgen für eine Eltern-Kind-Maßnahme käme erschwerend hinzu, dass sich die Mütter über ein oft langwieriges Antragsverfahren hinaus zudem noch gegen eine unberechtigte Ablehnung wehren müssten. Hierzu hatte sich der Präsident des DHV, Dr. Gerd Müller, bereits anlässlich des Muttertages geäußert und schwere Vorwürfe gegen die Bewilligungspraxis der Kassen erhoben.
Des Weiteren ist im Eckpunktepapier eine gesetzliche Aufklärungs- und Dokumentationspflicht festgehalten. Danach müssen Patientinnen und Patienten vor einem Eingriff grundsätzlich über die Art der konkreten Behandlung informiert werden. Professor Forcher wies in der Anhörung darauf hin, dass dies nicht nur die Information über eine Therapiemöglichkeit beinhalten sollte, sondern auch ausführlich über andere als chirurgische oder medikamentöse Behandlungsmöglichkeiten aufzuklären wäre.
„Bei der Entwicklung eines Patientenrechtegesetzes müssen Bundesregierung und Parlament die Balance schaffen, sowohl eine größtmögliche Transparenz über bereits bestehende und ergänzte Rechte von Patientinnen und Patienten herzustellen, als auch die unverzichtbare Vertrauensbasis zwischen Arzt und Patient zu erhalten“, so der DHV-Vizepräsident abschließend.
Im Koalitionsvertrag hatten die Regierungsparteien vereinbart, den Schutz der Patienten zu verbessern und Patientenrechte durch eine gesetzliche Regelung verständlich und nachvollziehbar zu gestalten. Das Bundesministerium für Justiz (BMJ) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) arbeiteten hierzu ein gemeinsames Eckpunktepapier aus. Der Vizepräsident des Deutschen Heilbäderverbandes e.V. (DHV), Senator e.h. Professor Rudolf Forcher, nahm an der Anhörung im BMJ neben weiteren Vertretern anderer Verbände teil und erklärte, dass der DHV die Ausarbeitung eines Patientenrechtegesetzes grundsätzlich begrüßt.
Im Eckpunktepapier von BMJ und BMG ist zur Stärkung der Patientenrechte vorgesehen, dass Sanktionen bei Verletzung von Verfahrensvorschriften eingeführt werden sollen. Verschiedene Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, wie medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen, bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Krankenkassen. Diese Bewilligungsverfahren sollen durch Festlegung gesetzlicher Fristen für alle bei den Krankenkassen zu beantragenden Leistungen beschleunigt werden. „Eine solche Regelung wäre ein großer Gewinn für die Patientinnen und Patienten“, erklärt der DHV-Vizepräsident Professor Forcher. Er verweist dabei auf die immer wieder zu langwierigen Antragsverfahren. Auch gelte es, das im Sozialgesetzbuch IX verankerte Wunsch- und Wahlrecht einzufordern und das Gewähren von Pflichtleistungen zu beachten. Bei Anträgen für eine Eltern-Kind-Maßnahme käme erschwerend hinzu, dass sich die Mütter über ein oft langwieriges Antragsverfahren hinaus zudem noch gegen eine unberechtigte Ablehnung wehren müssten. Hierzu hatte sich der Präsident des DHV, Dr. Gerd Müller, bereits anlässlich des Muttertages geäußert und schwere Vorwürfe gegen die Bewilligungspraxis der Kassen erhoben.
Des Weiteren ist im Eckpunktepapier eine gesetzliche Aufklärungs- und Dokumentationspflicht festgehalten. Danach müssen Patientinnen und Patienten vor einem Eingriff grundsätzlich über die Art der konkreten Behandlung informiert werden. Professor Forcher wies in der Anhörung darauf hin, dass dies nicht nur die Information über eine Therapiemöglichkeit beinhalten sollte, sondern auch ausführlich über andere als chirurgische oder medikamentöse Behandlungsmöglichkeiten aufzuklären wäre.
„Bei der Entwicklung eines Patientenrechtegesetzes müssen Bundesregierung und Parlament die Balance schaffen, sowohl eine größtmögliche Transparenz über bereits bestehende und ergänzte Rechte von Patientinnen und Patienten herzustellen, als auch die unverzichtbare Vertrauensbasis zwischen Arzt und Patient zu erhalten“, so der DHV-Vizepräsident abschließend.
