11.01.2011
DHV-Präsident Dr. Müller wirft den Krankenkassen mangelndes Verständnis für die Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft vor und bemängelt die Umsetzung der Statistikpflicht der gesetzlichen Krankenkassen.
Die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft hängt zunehmend davon ab, dass wir gesund und leistungsfähig bleiben, bis ins hohe Alter hinein. Im Mittelpunkt einer zukunftsweisenden Gesundheitspolitik muss demnach die Prävention und Rehabilitation stehen. „Krankheitskosten können durch Prävention reduziert werden.“, erklärt Dr. Müller, Präsident des Deutschen Heilbäderverbandes e.V. (DHV). Unterstützt wird Dr. Müller durch den Sachverständigenrat im Gesundheitswesen, der Einsparungen bis zu 30% für möglich hält.
Wissenschaftliche Studien weisen nach, dass mit gezielter Prävention eine Reduzierung der Fehlzeiten um bis zu 36% und der aus den Fehlzeiten resultieren Kosten um 34% erreicht werden kann. Zudem sind Maßnahmen der Gesundheitsförderung mit weniger Arztbesuchen und entsprechend geringeren Therapiekosten verbunden. Allein für die Diabetes-Behandlung werden Einsparpotentiale von 27 Mrd. Euro vorhergesagt. Dr. Müller geht davon aus, dass für jeden in die Prävention investierten Euro zwischen 2 und 10 Euro gespart werden kann.
Ganz klar im Gegensatz zu diesen Fakten steht die Ablehnungspraxis der Krankenkassen für Vorsorge und Rehabilitationsmaßnahmen. Die Bewilligung von Kurmaßnahmen nach § 23 Abs. 2 SGB V geht seit Jahren zurück. Dr. Müller prangert weiterhin an: „Die Ausgaben der Krankenkassen für ambulante Versorgungsleistungen entsprechen gerade einmal einem Anteil von 0,049% der Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenkassen.“
Zudem verletzen die Krankenkassen ihre Statistikpflicht. Jedes Jahr sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, ihre Daten zu Präventions- und Rehabilitationsleistungen offen zulegen und den Leistungsträgern verlässliches Zahlenmaterial an die Hand zu geben. Dieser Verpflichtung kommen die Kassen nur ungenügend nach. Die Zahlen des Jahres erscheinen erst im Herbst des Folgejahres und die Datenbasis ist anzuzweifeln. Dr. Müller: „Vergleicht man die Statistiken der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit denen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), die alle abgerechneten Maßnahmen listet, lassen sich gravierende Unterschiede feststellen.“ So spricht die GKV von 173.633 Behandlungsfällen für 2008, während bei der KVWL nur 105.148 Behandlungen abgerechnet wurden. Ähnliches für 2009. Hier kommt die GKV auf 168.830 und die KVWL auf gerade 94.355 abgerechnete Behandlungsfälle. Bedenklich erscheint dies vor allem vor dem Hintergrund, dass die GKV ihr Zahlenmaterial an das Bundesgesundheitsministerium liefert. Dr. Müller mahnt: „Hier darf sich das Bundesgesundheitsministerium nicht vorführen lassen.“
Die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft hängt zunehmend davon ab, dass wir gesund und leistungsfähig bleiben, bis ins hohe Alter hinein. Im Mittelpunkt einer zukunftsweisenden Gesundheitspolitik muss demnach die Prävention und Rehabilitation stehen. „Krankheitskosten können durch Prävention reduziert werden.“, erklärt Dr. Müller, Präsident des Deutschen Heilbäderverbandes e.V. (DHV). Unterstützt wird Dr. Müller durch den Sachverständigenrat im Gesundheitswesen, der Einsparungen bis zu 30% für möglich hält.
Wissenschaftliche Studien weisen nach, dass mit gezielter Prävention eine Reduzierung der Fehlzeiten um bis zu 36% und der aus den Fehlzeiten resultieren Kosten um 34% erreicht werden kann. Zudem sind Maßnahmen der Gesundheitsförderung mit weniger Arztbesuchen und entsprechend geringeren Therapiekosten verbunden. Allein für die Diabetes-Behandlung werden Einsparpotentiale von 27 Mrd. Euro vorhergesagt. Dr. Müller geht davon aus, dass für jeden in die Prävention investierten Euro zwischen 2 und 10 Euro gespart werden kann.
Ganz klar im Gegensatz zu diesen Fakten steht die Ablehnungspraxis der Krankenkassen für Vorsorge und Rehabilitationsmaßnahmen. Die Bewilligung von Kurmaßnahmen nach § 23 Abs. 2 SGB V geht seit Jahren zurück. Dr. Müller prangert weiterhin an: „Die Ausgaben der Krankenkassen für ambulante Versorgungsleistungen entsprechen gerade einmal einem Anteil von 0,049% der Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenkassen.“
Zudem verletzen die Krankenkassen ihre Statistikpflicht. Jedes Jahr sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, ihre Daten zu Präventions- und Rehabilitationsleistungen offen zulegen und den Leistungsträgern verlässliches Zahlenmaterial an die Hand zu geben. Dieser Verpflichtung kommen die Kassen nur ungenügend nach. Die Zahlen des Jahres erscheinen erst im Herbst des Folgejahres und die Datenbasis ist anzuzweifeln. Dr. Müller: „Vergleicht man die Statistiken der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit denen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), die alle abgerechneten Maßnahmen listet, lassen sich gravierende Unterschiede feststellen.“ So spricht die GKV von 173.633 Behandlungsfällen für 2008, während bei der KVWL nur 105.148 Behandlungen abgerechnet wurden. Ähnliches für 2009. Hier kommt die GKV auf 168.830 und die KVWL auf gerade 94.355 abgerechnete Behandlungsfälle. Bedenklich erscheint dies vor allem vor dem Hintergrund, dass die GKV ihr Zahlenmaterial an das Bundesgesundheitsministerium liefert. Dr. Müller mahnt: „Hier darf sich das Bundesgesundheitsministerium nicht vorführen lassen.“
