KurWissen

Eine Kur tut Körper und Seele gut. Schalten Sie mal wieder richtig ab, und tanken Sie neue Kraft für den Alltag.

Ob als Vorsorge oder Rehabilitation, bei Rückenproblemen oder Stress – ortsgebundene Heilmittel und Naturheilverfahren wecken neue Lebensgeister und machen fit für ein beschwingtes Leben.

Ob mit Rezept oder ohne, ob in den Bergen oder am Meer, ob allein oder mit der ganzen Familie – für jedes Bedürfnis und jeden Geschmack bieten die deutschen Heilbäder und Kurorte das passende Wohlfühlpaket.

Achten Sie auf die Gütesiegel des Deutschen Heilbäderverbandes und genießen Sie ausgezeichnete Erholungsqualität!

Wissenswertes zur Kur

Ganz einfach: eine Kur ist Urlaub für die Gesundheit. Es gibt sie bereits seit dem Mittelalter. Schon damals schätzten die Menschen die einzigartige Kombination aus medizinischer Betreuung und natürlichen Heilmitteln an erholsamen Orten. Denn eine Kur sorgt dafür, dass Körper und Seele wieder ins Gleichgewicht kommen und neue Lebensgeister geweckt werden.

Egal ob zur Vor- oder Nachsorge – eine Kur tut einfach gut. Zeitgemäße Präventionsangebote können dabei helfen, Krankheiten vorzubeugen und eine gesunde Lebensweise zu erlernen, die im Alltag fortgeführt wird. Vor allem Themen wie Ernährung, Bewegung und Stressbewältigung spielen hierbei eine große Rolle. Auch zum Auskurieren einer Krankheit oder zur Rehabilitation nach medizinischen Eingriffen ist eine Kur besonders empfehlenswert. Ortstypische Heilmittel wie Wasser, Moor, Kreide, das frische Klima und das erholsame Umfeld fördern den Heilungsprozess, der von erfahrenen Ärzten in den Kurkliniken begleitet wird.

Um einen möglichst lang anhaltenden Effekt auf die Gesundheit zu haben, sollte eine Kur mindestens drei bis vier Wochen andauern. Doch keine Bange, langweilig wird es in Kurorten nicht: Ein umfangreiches Angebot an Kultur-, Sport- und Freizeitaktivitäten rundet den Aufenthalt ab.

Der Begriff „Kur“ umfasst ein breites Spektrum von Therapieverfahren, die je nach Schwere des Krankheitszustandes differenziert zur Vorsorge, Rehabilitation bzw. Linderung bei chronischen Erkrankungen eingesetzt werden. In der neuen Sozialgesetzgebung wird der Begriff „Kur“ nicht mehr verwendet.

In staatlich anerkannten Heilbädern und Kurorten werden Kuren als von Ärzten begleitete Behandlungen angeboten. Die ortsansässigen Bade- und Kurärzte verfügen über eine spezielle Zusatzausbildung und haben Kenntnisse in der Balneologie und Klimatologie erworben. Des Weiteren steht den Kurgästen Fachpersonal zur Seite, z. B. Psychotherapeuten. Kuren ermöglichen es, dass Gäste über einen längeren Zeitraum hinweg an einem Ort mit einem heilsamen Klima Krankheiten vorbeugen, bzw. die Folgen einer Krankheit lindern können.

Das Ziel einer Kurbehandlung ist es, dass sich während des Aufenthalts Körper, Geist und Seele entspannen können. Daher bieten Kur- und Heilbäder umfassende Sport- und Freizeitangebote an. Gäste können sich bei den Kurverwaltungen und Tourismus-Informationen über das lokale Angebot informieren. Mit den Gütesiegeln "Prävention im Kurort®" und Wellness im Kurort"Wellness im Kurort®" zeichnet der DHV Kurorte aus, deren Angebot zu einer ganzheitlichen Gesundung der Patienten beiträgt.

Eine Kur bzw. Rehabilitationsmaßnahme kann jeder beantragen, der sich um seine Gesundheit sorgt und etwas für ihre Erhaltung tun möchte. Entscheidend für den Erfolg einer Kur ist es, sie in der richtigen Phase des Krankheitsverlaufs in die Behandlung zu integrieren.

Nach dem Sozialgesetzbuch können Versicherte bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse erforderliche ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten (vgl. SGB V § 23,2), stationäre Vorsorgeleistungen (vgl. SGB V § 23, 4) oder ambulante und stationäre Rehabilitationsleistungen beantragen (vgl. SGB V § 40; SGB VI § 9).

Für einen Antrag ist die Bescheinigung durch einen Arzt notwendig. Je nach Schwere der Krankheit empfiehlt der Arzt eine ambulante oder stationäre Kurmaßnahme. Weiterhin können Ärzte Patienten hinsichtlich eines geeigneten Kurortes bzw. einer geeigneten Therapieform beraten. Krankenkassen verfügen über alle Formulare, die zu einer Beantragung einer Kur notwendig sind, und erteilen umfassende Informationen. So können die Ansprechpartner bei der Krankenkasse prüfen, ob die Kosten für einen möglichen Kuraufenthalt von der Krankenkasse oder der Rentenversicherung getragen werden.

Beihilfeberechtigte erhalten weiterführende Informationen bei der zuständigen Beihilfestelle. Eine Überprüfung der Notwendigkeit der Maßnahme erfolgt durch eine neutrale Institution. Dies kann beispielsweise der Medizinische Dienst oder ein Amtsarzt sein.

Die Kompaktkur ist eine Erweiterung der bewährten ambulanten Kur. Bei dieser aktiven Form einer ambulanten Kur gestalten Patienten ihren dreiwöchigen Kuraufenthalt selbstständig. So wählen Sie die Unterkunft und Verpflegung selbst aus.

Die ambulante Kompaktkur entspricht einer teilstationären Versorgung im Kurbereich. Kompaktkuren sind streng indikationsbezogen strukturiert, sie werden in Gruppen mit ca. 15 Patienten durchgeführt. Die Gruppenstruktur und Gruppendynamik fördern die Selbstverantwortung und steigern die Fähigkeiten, mit einer chronischen Krankheit umzugehen. Ziel der Kompaktkur ist es, dass die Patienten lernen in einem nahezu alltäglichen Umfeld ihr spezifisches Krankheitsbild und Mechanismen zur Verbesserung der Lebensqualität kennenzulernen.

Aufgrund dieser besonderen Organisationsform werden Kompaktkuren nur zu bestimmten Terminen angeboten.

Auf eigene Kosten ist die Durchführung einer Kur jederzeit möglich. Liegt eine medizinische Notwendigkeit vor, können die Kosten teilweise ersetzt werden. Innerhalb des Sozialversicherungssystems und nach dem Beamtenrecht werden Kosten von einem der Leistungsträger, z. B. der Krankenkasse, der Rentenversicherung, der Beihilfestelle, ganz oder teilweise übernommen.

Bei einer Genehmigung von ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten durch die Krankenkasse werden z. B. 100 % der Kurarzt-Kosten und 90% der Kosten für die Kurmittel erstattet. Weiterhin erhalten die Patienten Zuschüsse für Unterkunft/Verpflegung/Kurtaxe in Höhe von bis zu 16 Euro/Tag. Chronisch kranken Kindern bis zu fünf Jahren werden bis zu 25 Euro/Tag gewährt. Bei stationären Vorsorgeleistungen werden die Kosten voll übernommen. Es besteht eine Eigenbeteiligung von 10 Euro/Tag. Ambulante, bzw. stationäre Rehabilitationsleistungen werden ebenfalls voll erstattet, bei einer Eigenbeteiligung von 10 Euro/Tag.

Berufstätige wenden sich in der Regel an die Rentenversicherung. Bei dieser ist die Bewilligung davon abhängig, dass der Versicherte eine bestimmte Versicherungszeit nachweisen kann. Rentner setzen sich mit der Krankenkasse in Verbindung.

Gesonderte Regelungen gelten für Leistungsempfänger laut dem Sozialgesetzbuch für Personen, die einen Arbeitsunfall erlitten haben und Angehörige des öffentlichen Dienstes. Für sie sind das Sozialamt, der Unfallversicherungsträger, bzw. die Beihilfestelle zuständig. Wird ein Kurantrag abgelehnt, lohnt sich in vielen Fällen der Widerspruch. So werden immerhin noch 80 Prozent aller zunächst abgelehnten Kuranträge doch noch von den Krankenkassen akzeptiert.

Eine Kur dauert in der Regel drei Wochen. Bei einigen Krankheiten kann nach Rücksprache mit der Krankenkasse eine Verlängerung des Kuraufenthalts vereinbart werden. Gesetzlich dürfen Kuren alle vier Jahre bewilligt werden. Ausgenommen sind ambulante Kuren. Seit 1. August 2002 können diese alle drei Jahre genehmigt werden. Eine frühere Wiederholung wird lediglich bei bestimmten Erkrankungen wie z. B. Rheuma genehmigt (Vgl. SGB V § 23,4).

Das Bundesurlaubsgesetz besagt, dass Maßnahmen für gesundheitliche Prävention oder Rehabilitation nicht als Urlaubstage angerechnet werden. 

Für eine Kur auf Rezept brauchen Sie keinen Urlaub nehmen – Sie bekommen ein ärztliches Attest, damit die Entgeltfortzahlung gewährt wird.

Ein Badearzt (auch Kurarzt genannt) verfügt über genaue Kenntnisse in der medizinischen Klimatologie, der Balneologie und über die ortsgebundenen Heilmittel des jeweiligen Kurortes.

Wenn Ihre Kur bewilligt wurde, sollten Sie den Gesundheitsurlaub auch innerhalb von vier Monaten antreten - sonst verfällt der Anspruch!

Sie haben alle vier Jahre Anspruch auf eine Kur, bei ambulanten Vorsorgemaßnahmen sogar alle drei Jahre und bei bestimmten Erkrankungen (z.B. Rheuma) sind noch frühere Wiederholungen möglich.

Wenn Sie privat krankenversichert sind, können Sie nur eine Kur beantragen, wenn Sie dafür eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben.

Viele denken, dass Wellness einfach nur die englische und modernere Umschreibung des Wortes „Kur“ ist. Doch es gibt tatsächlich einige Unterschiede:

  • Ein Kur-Aufenthalt findet in anerkannten Kurorten und Heilbädern statt und es werden ortstypische Heilmittel verwendet – ein Wellness-Urlaub kann grundsätzlich überall gemacht werden.
  • Damit sich eine Kur nachhaltig auf die Gesundheit auswirkt, sollte sie eine Länge von mindestens drei bis vier Wochen haben – Wellness-Angebote sind meist deutlich kürzer.
  • Eine Kur wird von der Krankenkasse bezuschusst – Wellness bezahlt der Gesundheitsreisende selbst.

In den 50er Jahren entstand der Begriff „Wellness“, der sich aus den Worten „Well-being“ (also Wohlbefinden) und „Fitness“ oder „Happiness“ zusammengesetzt. Er beschreibt Maßnahmen, die das körperliche, seelische und geistige Wohlfühlen steigern, und wird vor allem in den Bereichen Ernährung, Bewegung, Entspannung und Stressbewältigung verwendet.

Wellness verfolgt also eigentlich das gleiche Ziel wie eine Kur und wird daher auch in vielen Kurorten angeboten. Der Effekt ist aufgrund der klimatischen Eigenschaften, der natürlichen Heilmittel und der wunderschönen, erholsamen Umgebung hier besonders hoch.