7 Prozent-Regelung - Unterstützung für unsere Kurorte und Heilbäder!
Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für das Beherbergungsgewerbe stärkt die deutschen Kurorte und Heilbäder
„Die Senkung der Mehrwertsteuer für das Beherbergungsgewerbe von 19 auf 7 Prozent ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung unserer Kurbetriebe in den deutschen Kurorten und Heilbädern.“, so der Präsident des Deutschen Heilbäderverbandes e. V. (DHV) Dr. Gerd Müller. Er verweist darauf, dass in 22 von 27 EU-Staaten reduzierte Mehrwertsteuersätze gelten. In Österreich sind es 10%, in Tschechien 5% und in Frankreich seit dem 1.7.2009 lediglich 5,5 % MwSt. auf Übernachtungen. „Unsere Kur- und Beherbergungsbetriebe erhalten damit eine dringend notwendige Entlastung für neue Investitionen und eine Qualitätsoffensive.“, so Müller weiter.
Die Deutschen Kurorte und Heilbäder sind wesentliche Faktoren des Deutschlandtourismus. 2008 meldeten diese die Ankunft von über 19,3 Mio. Gästen mit 103 Mio. Übernachtungen. Der jährliche Umsatz lag bei ca. 30 Mrd. Euro mit leicht steigender Tendenz. Rund 350.000 Beschäftigte sind direkt und indirekt im Kur- und Bäderwesen beschäftigt.
Die Gästeentwicklung im ersten Halbjahr 2009 blieb im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Bei den Ankünften war ein leichter Anstieg zu verzeichnen. In Anbetracht der durch die weltweite Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise bedingten, teils massiven Umsatzeinbrüche in anderen Branchen scheint die Situation der Heilbäder und Kurorte geradezu stabil.
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